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Qualifizierter Krankentransport nur mit Rettungsfachpersonal und genormten Rettungsmitteln

Krankentransport

Krankentransport ist eine gewollte oder veranlasste Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten.

Dies kann motorisiert in einem Kraftfahrzeug erfolgen.

 

Für den Transport wird die besondere Ausstattung des Fahrzeugs benötigt. Dies ist in der Regel ein Tragestuhl oder eine Krankentrage als Transportgerät.

 

Nur fachkundiges Personal kann neben den

Transportgeräten auch die weiteren medizintechnischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedienen wie Absaugpumpe, Defibrillator, Sauerstoffinhalation und Beatmungsgerät.

 

Unabhängig von diesen Einrichtungen zeichnet den Krankentransport in erster Linie die professionelle Betreuung und Versorgung des Verletzten oder Erkrankten durch Fachpersonal aus. Dies sind Krankenwagenfahrer, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten

 

Die fachliche Betreuung in Krankentransportwagen wird nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal gewährleistet. Die medizintechnische

Einrichtung ist auf die Beförderung von Nicht-Notfallpatienten ausgelegt.

 

Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen - Begriffe 3.17 definiert.

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